Die Regierung Orbáns und der rechtskonservativen Fidesz-Partei provoziert zunehmende Kritik aus dem In- und Ausland wegen Einschränkungen von Menschenrechten und Presse-/Meinungsfreiheit. Bei der gemeinsamen Veranstaltung von Europa-Professionell und Europa-Union Berlin e.V. wollen wir uns mit der aktuellen Lage in Ungarn befassen und fragen:
Wie ist die aktuelle Situation in Ungarn zehn Jahre nach dem Amtsantritt Viktor Orbáns? Hat die Europäische Union bislang angemessen auf die Herausforderung der Rechtsstaatlichkeit durch Länder wie Ungarn, aber auch Polen, Rumänien oder Bulgarien reagiert? Sind die vertraglichen Grundlagen der EU hinreichend in der Lage, den Angriffen auf die Grundrechte aus mehreren Mitgliedsstaaten zu begegnen?
Diese und weitere Fragen diskutieren am 17.11.2020 von 12:30 – 14:00 Uhr:
Vor zehn Jahren, am 29. Mai 2010, wurde Viktor Orbán zum Ministerpräsidenten Ungarns gewählt – zuletzt 2018 mit fast 50% (49,28%) der Stimmen. Die Herrschaft Orbáns und der Fidesz-Partei provoziert seitdem zunehmende Kritik aus dem In- und Ausland wegen Einschränkungen der Menschenrechte und der Presse- und Meinungsfreiheit.
Den bisherigen Höhepunkt erreichte die zunehmend autoritäre Herrschaft Orbáns mit einer Suspendierung der Rechte des ungarischen Parlaments im Zuge der COVID19-Pandemie und der Regierung per Dekret. Diesen Vorgang und die Reaktion der EU darauf kommentierte DGAP-Direktorin Daniela Schwarzer: „Dass Viktor Orbán in Ungarn seine autoritäre Macht in demokratiegefährdender Art und Weise weiter ausdehnt, die Europäische Kommission in ihrem Statement dazu Ungarn aber überhaupt nicht namentlich erwähnt, untergräbt die Wertebasis der EU.“ Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte in ihrer Rede vor dem Europäischen Parlament zu Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft: „Eine Pandemie darf nie Vorwand sein, um demokratische Prinzipien auszuhebeln.“
Die EU hat darauf mit mehreren Vertragsverletzungsverfahren und der Einleitung eines Rechtsstaatlichkeitsverfahrens nach Artikel 7 EU-Vertrag wegen Gefährdung von EU-Grundwerten reagiert. Im äußersten Fall wäre ein Verlust des Stimmrechts im Rat möglich. Die Europäische Kommission hat 2019 zudem ein jährliches Monitoring der Rechtsstaatlichkeit aller Mitgliedstaaten beschlossen. Über mögliche Folgemaßnahmen nach Vorlage des Berichts müssen allerdings Rat und Parlament entscheiden. Rat und Parlament haben sich zudem jüngst auf einen Rechtsstaatsmechanismus zur Kürzung von EU-Mitteln bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit geeinigt und werden, woraufhin Polen und Ungarn mit Blockade drohten.
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