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Wie funktioniert die Einschreibung meines Kindes an der SESB? Was sollte es können?

Generell sollte unterschieden werden. ob ihr Kind in die SESB eingeschult oder über einen Quereinstieg in die SESB kommt.

Wenn Sie sich entschließen, ihr Kind nicht in die Grundschule ihres Einschulungsbereichs allen Schulen zu lassen, stellen Sie einen Antrag zur Aufnahme ihres Kindes in die Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) bei dem jeweiligen Bezirksamt, das für den Standort zuständig ist. Sie werden bei ihrer zuständigen Grundschule zunächst einen „Antrag auf Umschulung in eine andere Grundschule“ stellen müssen. Die detaillierten Aufnahmekriterien sind in der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung geregelt. Nachfolgend findet sich lediglich eine orientierende Zusammenstellung, wir möchten auf die Verordnung für Details verweisen.

Demnach sollten die Kinder eine der beiden Sprachen altersgemäß wie eine Muttersprache beherrschen. Sofern bei Kindern beide Unterrichtssprachen als Muttersprache in Betracht kommen, entscheiden die Erziehungsberechtigten, in welcher Sprachgruppe das Kind kommen soll. Gibt es mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze, findet nach dem sprachlichen Test unter gleichrangig geeigneten Bewerbungen in den beiden Sprachen des Standorts ein Losverfahren für die jeweiligen Sprachgruppen statt.

In die 7. Jahrgangsstufe werden Schüler*innen die aus einem der Züge der SESB mit derselben Partner sprach Kombination aufgerückt sind. Danach können freie Plätze an Schüler*innen mit Sprachkenntnissen in Deutsch und der jeweiligen Partnersprache aufgenommen werden, die dem Anforderungsprofil der SESB entsprechen. Die Schule kann zur Feststellung der Kenntnisse ein Aufnahmegespräch durchführen, das durch weitere Überprüfungen ergänzt werden kann.

Jeweils 2 Plätze sind bis 4 Wochen vor den Sommerferien für die neu eingerichteten Klassen der Jahrgangsstufen 1 und 7 freizuhalten, um die Aufnahme von Kindern aus hochmobilen Familien zu ermöglichen.
 

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