Parität im Landesvorstand
Beschlossen am 28. Juni 2025 auf der Jahresmitgliederversammlung der Europa-Union Berlin.
Vor der Wahl des Vorstands ist grundsätzlich eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob dieser in Form einer Einzel- oder einer Doppelspitze geführt werden soll. Diese Abstimmung erfolgt durch die Mitgliederversammlung vor Beginn der eigentlichen Vorstandswahlen.
Im Falle einer beschlossenen Doppelspitze ist sicherzustellen, dass bei der Wahl der Vorsitzenden für mindestens eine der beiden Positionen eine Kandidatur von einer sich weiblich definierenden Person vorliegt. Dies dient der Förderung von Vielfalt und Gleichstellung auf der Führungsebene des Vereins.
Für die weitere Besetzung des Vorstandes, insbesondere im Hinblick auf die Beisitzenden, ist durch geeignete Maßnahmen eine paritätische Geschlechterverteilung anzustreben. Dazuzählen insbesondere:
- die gezielte Ansprache und Förderung von sich weiblich definierenden Personen für die Mitarbeit im Vorstand,
- die Schaffung von strukturellen Rahmenbedingungen, die eine Beteiligung nachhaltig ermöglichen, und
- die Anwendung geeigneter Wahlverfahren.