1. Eine Mitgliedschaft in den im Anhang genannten Organisationen oder ihren Organen sowie die Kandidatur auf ihren Listen oder in ihrem Namen ist vereinsschädigend und daher unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Europa-Union Berlin e. V.. Dies gilt auch für alle verbundenen Organisationen.
2. Die Unvereinbarkeit steht einer Aufnahme in die Europa-Union Berlin e. V. entgegen.
3. Die Unvereinbarkeitsliste ist nicht abschließend. Eine Unvereinbarkeit mit anderen Organisationen kann im Einzelfall auch durch den Landesvorstand festgestellt werden, wenn deren Zielsetzung den Zielen der Europa-Union Berlin widerspricht.