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Unvereinbarkeitsbeschluss

1. Eine Mitgliedschaft in den im Anhang genannten Organisationen oder ihren Organen sowie die Kandidatur auf ihren Listen oder in ihrem Namen ist vereinsschädigend und daher unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Europa-Union Berlin e. V.. Dies gilt auch für alle verbundenen Organisationen.

2. Die Unvereinbarkeit steht einer Aufnahme in die Europa-Union Berlin e. V. entgegen.

3. Die Unvereinbarkeitsliste ist nicht abschließend. Eine Unvereinbarkeit mit anderen Organisationen kann im Einzelfall auch durch den Landesvorstand festgestellt werden, wenn deren Zielsetzung den Zielen der Europa-Union Berlin widerspricht.

Anhang: Liste der mit der Mitgliedschaft in der Europa-Union Berlin e. V. unvereinbaren Organisationen

  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  • „Alternative für Deutschland“ (AfD) und ihre Fraktionen in Parlamenten und Vertretungen von Gebietskörperschaften
  • deren Jugendorganisation „Junge Alternative für Deutschland“ (JA)
  • deren Hochschulorganisation Campus Alternative
  • deren Stiftung Desiderius-Erasmus-Stiftung
  • Institut für Staatspolitik

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