in der Fassung vom 20. Juli 2024
Die Beiträge für Doppelmitglieder werden durch Vereinbarung mit den Jungen Europäischen Föderalist:innen Berlin-Brandenburg e. V. bestimmt. Doppelmitglieder sind Mitglieder der Europa-Union Berlin e. V., die gleichzeitig Mitglied bei den Jungen Europäischen Föderalist:innen Berlin-Brandenburg e. V. (JEF:BB) sind.
¹ Über die Gewährung des halben Mitgliedsbeitrags entscheidet der Vorstand auf Basis der in der Beitragsordnung genannten Kriterien.
² Der Sozialtarif kann auf Antrag des Mitglieds durch den Landesvorstand festgesetzt werden. Die Festsetzung kann befristet werden. Die Befristung kann auf Antrag verlängert werden.Nach Ablauf der Befristung ist wieder der durch diese Beitragsordnung festgelegte Betrag zu zahlen.