Gesetzliche und rechtliche Absicherung der SESB
Nach dem Berliner Schulgesetz können Schulen besonderer pädagogischer Prägung durch Rechtsverordnung eingerichtet und ausgeprägt werden. Die AG SESB tritt dafür ein, dass die SESB darüber hinaus eine gesonderte gesetzliche Grundlage erhält.
Die unterschiedlichen Sprachrichtungen, die Pädagogik, die Finanzierung der Stellen und die Verbindung mit Europa-Kitas sollte vornehmlich und überbezirklich festgelegt werden, damit nicht kurzfristig Erwägungen oder das Opportunitätsprinzip je nach Finanzlage dominieren. Die Mitwirkung von Eltern, Lehrern, Erziehern und Sozialpädagogen ist bei der geplanten wissenschaftlichen Evaluierung und bei der Vorbereitung von künftigen Rechtsgrundlagen sicherzustellen. Entsprechend der Festlegung des Abgeordnetenhauses im Jahr 1991 wird sich die Arbeitsgemeinschaft Staatliche Europa-Schule Berlin (AG-SESB) der Europa-Union Berlin e.V. auch weiterhin aktiv an der Diskussion über die Weiterführung und Verbesserung des Schultyps SESB beteiligen.