Wiederherstellung der Originalität des Bildungskonzeptes der SESB

 

Sicherstellung der Schullaufbahn an weiterführenden Schulstandorten
für alle Kinder der SESB

Durch die Umwandlung vom Schulversuch zur Schule besonderer pädagogischer Prägung besteht zurzeit Unsicherheit über den Rechtsanspruch, die in der Grundschule begonnene SESB-Schullaufbahn bis zum Erreichen des Abiturs in 12. und / oder 13. Jahren unabhängig vom weiterführenden SESB-Standort fortsetzen zu können. Die AG SESB setzt sich für eine Fortschreibung des Rechtsanspruches ein, um einer möglichen Abwanderung aus der SESB entgegenzuwirken.

 

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