Berlin, den 06.05.2021
Berliner Abgeordnete änderten heute Verfassung und nahmen Europabezug auf
Es ist vollbracht! Mit der erfolgreichen Abstimmung des Gesetzentwurfs zur Verfassungsänderung wurde heute um 11:27 Uhr ein Europabezug in der Berliner Landesverfassung verankert. Maßgeblich für diese Änderung war das zivilgesellschaftliche Engagement der Europa-Union Berlin und der Jungen Europäischen Bewegung Berlin-Brandenburg. Die beiden proeuropäischen Verbände hatten vor zehn Monaten die Kampagne #EuropaInBesterVerfassung ins Leben gerufen und sie mit einem Team von engagierten Mitgliedern umgesetzt.
Elementarer Bestandteil waren kreative und pandemiegerechte Guerilla-Aktionen. So wurde zum Beispiel die Frage „Sind Sie dabei?“ und der Hashtag #EuropaInBesterVerfassung mit Kreidespray vor den Büros von etwa einem Viertel aller Mitglieder des Abgeordnetenhauses gesprüht (der Tagesspiegel berichtete). Durch die Dokumentation der Aktion in den sozialen Medien und die Ausgabe eines Flyers kam das Kampagnenteam mit vielen Abgeordneten ins Gespräch. Davor war den allermeisten das Defizit in der Landesverfassung nicht bewusst gewesen.
Parallel dazu wurden Websites aufgebaut und die etwa 1.000 Mitglieder unserer Berliner Landesverbände dazu aufgerufen, mitzuteilen, weshalb Europa in die Verfassung gehört. Viele Engagierte nutzten die Möglichkeit (Statements hier). Auftrieb für die Kampagne bot auch die Gründung der Parlamentariergruppe der EUB im November 2020, in der sich die Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die auch Mitglied der EUB sind, überfraktionell proeuropäisch austauschen können.
Nicht zuletzt erarbeitete das Kampagnenteam angelehnt an andere Landesverfassungen, aber auch mit Blick auf die besondere Geschichte Berlins, einen eigenen Vorschlag für die Verfassungsänderung. Auf dessen Grundlage und dank der überfraktionellen Verständigung aller demokratischen Parteien im Abgeordnetenhaus wurde am 21. April 2021 ein Gesetzentwurf im Europaausschuss besprochen. Zur entsprechenden Anhörung war Co-Sprecherin der Kampagne und EUB-Vorstandsmitglied Katharina Borngässer als Sachverständige eingeladen. Dort betonte sie das Anliegen von EUB und JEB, die Verfassungsänderung als Startschuss zu verstehen und als Verfassungsauftrag für mehr europäische und zivilgesellschaftliche Einbindung der Berliner Landespolitik. So betonte Borngässer in ihrer Rede vor dem Europaausschuss: “Die Verankerung in der Landesverfassung ist nicht der Schlusspunkt, sondern der Auftakt für uns alle!”